Die Einhaltung der geltenden Gesetze und unternehmensinternen Richtlinien sowie ein daraus resultierendes rechtmäßiges und integres Verhalten haben in der Biesterfeld Gruppe oberste Priorität. Deshalb stellen wir ein Hinweisgebersystem, 'B Honest', zur Verfügung, das ermöglichen soll, anonym auf Missstände, strafbares Verhalten oder besondere Risiken im Unternehmen hinzuweisen. Dies soll dem Schutz vor unternehmensschädigendem Verhalten dienen.
Jeder – sowohl Mitarbeiter als auch Geschäftspartner – kann über dieses System zu den folgenden Themenschwerpunkten Hinweise zu Verstößen und Straftaten, die sich gegen das Unternehmensinteresse richten, melden:
- Korruption / Wettbewerbsdelikte
- Fehlerhafte Buchführung
- Geldwäsche
- Betrug / Untreue / Unterschlagung
- Verstoß gegen Datenschutzrecht
- Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften (Diskriminierung oder Belästigung)
- Potenzielle Schäden / Risiken zum Nachteil der Firma oder eines Dritten
Mögliche Verstöße bei Bieterfeld, seinen Geschäftspartnern oder deren Lieferkette
- Gefährdung / Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
- Verletzung der Menschenrechte
Bei allen weiteren Anliegen
- Ich suche Rat / Compliance Office
Die Compliance-Abteilung der Biesterfeld Gruppe überwacht das System und geht eingehenden Meldungen nach. Je nach Themenfeld werden - wenn nötig, weitere Bereichsverantwortliche hinzugezogen. Alle bereitgestellten Informationen des Hinweisgebers werden im gesamten Verfahren vertraulich behandelt.
Geben Sie Ihre Meldung über den folgenden Zugang ab: Hinweisgebersystem 'B Honest'
Der Meldeprozess umfasst vier Schritte:
- Zunächst wird der Hinweisgeber gebeten, einen Informationstext zum Schutz der Anonymität zu lesen sowie eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
- Anschließend wird nach dem Schwerpunkt der Meldung gefragt.
- Auf der Meldeseite kann der Hinweis in eigenen Worten formuliert werden mit abschließender Beantwortung einiger Fragen zum Fall über einfache Antwortauswahl. Nach Absenden der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Referenznummer als Beleg.
- Zum Abschluss kann ein eigener, geschützter Postkasten eingerichtet, über den Rückmeldungen eingehen.
Biesterfeld hält sich an die EU-Whistleblower Richtlinie und demnach an die Bestimmungen zum Schutz der Hinweisgeber.
Diese sind:
- Anonymität: Whistleblower haben das Recht, ihre Identität geheim zu halten. Aus diesem Grund setzt Biesterfeld für ihr Hinweisgebersystem 'B Honest' der Business Keeper AG ein. Unter Einsatz von modernsten Sicherheits- und Verschlüsselungstechniken, können Hinweisgeber anonym und sicher Meldungen aufgeben. Solange keine Daten eingegeben werden, die Rückschlüsse auf die Person zulassen, schützt das BKMS® System technisch die Anonymität.
- Schutz vor Repressalien: Das Gesetz verbietet jegliche Form von Benachteiligung, Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblower. Arbeitgeber dürfen keine negativen Konsequenzen wie Kündigung, Entlassung oder Versetzung verhängen.
- Vertraulichkeit: Die gemeldeten Informationen und die Identität des Whistleblowers unterliegen dem Schutz der absoluten Vertraulichkeit. Die Behörden und Institutionen, die mit dem Hinweisgebersystem beauftragt sind, sind verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln.
- Unterstützung und Beratung: Whistleblower haben Anspruch auf Unterstützung und Beratung während des gesamten Prozesses. Es werden Ressourcen bereitgestellt, um den Whistleblowern bei der Meldung und Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.
Das folgende Video verdeutlicht nochmals die Darstellung des Systems:
„Dieser Film unterliegt dem Urheberrecht zum Schutz geistigen Eigentums. Er darf weder für Handels- noch Privatzwecke oder zur Weitergabe kopiert und verändert werden. Die Einbindung auf anderen Webseiten muss vom Urheber autorisiert werden. Alle Rechte liegen bei der Business Keeper AG.“