REACh

REACh - Konzept für eine lösbare Aufgabe

REACh bei Biesterfeld
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REACh - Broschüre

REACh bei Biesterfeld

  • Die Entwicklung der Chemikalienpolitik wurde durch Verbandsarbeit sowie durch die aktive Teilnahme an Tagungen und Konferenzen mitgestaltet.
  • Alle von Biesterfeld gehandelten Produkte sind auf die Registrierungs- und Zulassungspflicht ihrer Inhaltsstoffe hin geprüft worden. Die registrierungspflichtigen Stoffe wurden identifiziert und vorregistriert.
  • Mitarbeiter, deren Arbeit von REACh betroffen ist, wurden geschult. Das Programm für die Datenübermittlung an die Behörde sowie unter den SIEF Teilnehmern (Konsortialpartnern)steht zur Verfügung.
  • Die nötigen Änderungen im Sicherheitsdatenblatt sind mit dem Inkrafttreten der REACh Verordnung umgesetzt.
  • Die Vorregistrierung stellt die weitere Verfügbarkeit unserer gehandelten Produkte sicher.
  • Wo erforderlich, werden wir aktiv an der Konsortienarbeit im SIEF zur Erstellung eines Registrierungsdossiers teilnehmen.
  • Die Sicherheitsdatenblätter werden rechtzeitig durch die Stoffsicherheitsberichte ergänzt. Falls nötig werden Stoffsicherheitsbeurteilungen durchgeführt; die hierzu nötigen Stoffdaten sowie die Anwendungs- und Expositionsdaten werden entlang der Lieferkette weitergegeben, sofern keine anderen Abmachungen getroffen werden.

Der Biesterfeld Konzern ist für die ständig wachsenden Anforderungen des Marktes für Chemiedienstleistungen gut gerüstet und bietet sein Know how über die Servicegesellschaft Biesterfeld ChemLogS GmbH an.

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Unser Service für Sie


Auf Wunsch bieten wir Ihnen Unterstützung

  • bei der Bestandsaufnahme

    • Definition der eigenen Rolle im REACh-Prozess
    • Unterstützung bei der Stoffidentität
    • Inventarisierung der Stoffe für die (Vor-)Registrierung
    • Prüfung der EINECS-Listung
    • Prüfen auf Ausnahmen von REACh
    • Prüfung auf mögliche Zulassungsverfahren
    • Abschätzung der Test-Kosten und Gebühren
  • bei der Schulung

    • Schulung der Mitarbeiter zur REACh-Verordnung
    • Ggf. REACh-Schulung bei Kunden und Lieferanten
  • bei der Vorregistrierung

    • Strategische Planung und ggf. Datenübermittlung
  • bei der Konsortienbildung

    • Übernahme der Funktion des Only Representative
  • bei der Registrierung

    • Vertretung im Konsortium
    • Unterstützung bei der Stoffsicherheitsbeurteilung
    • Vermittlung von Laborkapazitäten
    • Vermittlung von toxikologischem Know-how
  • bei der Information entlang der Lieferkette

    • Erstellen von durch den Stoffsicherheitsreport erweiterten Sicherheitsdatenblättern

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Ihre Ansprechpartner bei Biesterfeld ChemLogS

Dr. Enno Hollitzer, Email: e.hollitzer(at)biesterfeld.com, Tel. +49 40 3 20 08 284
Martin Santese, Email: m.santese(at)biesterfeld.com, Tel. +49 40 3 20 08 708

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REACh-Verordnung

Die Chemikalienverordnung REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ersetzt diverse EU-Richtlinien zur Bewertung und Einstufung von Altstoffen innerhalb der EU und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Das Ziel der REACh-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Chemischen Industrie innerhalb der EU zu verbessern.

Gemäß dieser Verordnung ist die Industrie in der Pflicht, die Sicherheit aller verwendeten Chemikalien nachzuweisen. Seit 1. Dezember 2008 dürfen nur noch registrierte Substanzen innerhalb der EU hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Für die Registrierung der EU-weit rd. 30.000 betroffenen Stoffe besteht ein Zeitraum von insgesamt elf Jahren, der nach Volumen der Stoffe gestaffelt ist.

No data - no market
Je höher die Menge, desto mehr Stoffinformationen müssen geliefert werden. An Hand der vorgelegten Daten müssen die Stoffe bzgl. ihres Risikopotentials im Rahmen von Chemikaliensicherheitsberichten bewertet werden. Die Anwender werden über die daraus resultierenden Informationen zum sicheren Umgang durch ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt informiert.

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